Bitte bei den Ehrungsanträgen für Vereinsjubiläen beachten:
Die Ehrungsanträge müssen rechtzeitig eingereicht werden. Die neue Ehrenordnung des Landesverbandes muss allen Vereinen bekannt sein – hier sind die vorgeschriebenen Fristen aufgeführt. Stehen Vereinsjubiläen zum 25-, 50-, 75- bzw. 100-jährigen Bestehen an, so erfolgt hier auch die Ehrung durch den ZDRK. Unser Obmann für Ehrungen im Landesverband, hat darauf hingewiesen, die frühzeitigen Meldetermine nicht zu verpassen. Hier gilt z. B.: Begeht ein Verein sein Jubiläum 2014, so muss er dies bis 01. Februar 2012 beim Landesverband einreichen - begeht ein Verein sein Jubiläum 2015, so muss er dies bis 01. Februar 2013 beim Landesverband einreichen usw. Da die Anträge über die Kreisverbände laufen müssen, ist es allemal gut, um nicht weitere Termine vorzumerken, wenn die Ehrungsanträge für Vereinsjubiläen zusammen mit den Mitgliederlisten jeweils bis 31.12. eines Jahres abgegeben werden.